unverbindlich

unverbindlich

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un|ver|bind|lich ['ʊnfɛɐ̯bɪntlɪç] <Adj.>:
1. keinerlei bindende Verpflichtung aufweisend:
wir können Ihnen leider nur eine unverbindliche Auskunft geben; in diesem Geschäft kann man sich alles unverbindlich ansehen.
2. ohne freundliches Entgegenkommen:
er ist wegen seiner unverbindlichen Art nicht sehr beliebt; sie antwortete kurz und unverbindlich.
Syn.: barsch, brüsk, schroff, unfreundlich, unhöflich.

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ụn|ver|bind|lich 〈Adj.〉
1. nicht verbindlich, nicht bindend
2. nicht sehr freundlich, gerade noch höflich, aber nicht liebenswürdig, kurz angebunden
● \unverbindliches Angebot A. ohne Kaufzwang; ihre \unverbindliche Art schafft ihr keine Freunde; ich möchte mir die Ware gern einmal \unverbindlich ansehen ohne mich zu verpflichten, sie zu kaufen; jmdm. \unverbindlich antworten; jmdn. \unverbindlich behandeln

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ụn|ver|bind|lich [auch: …'bɪnt… ] <Adj.> [für älter unverbündlich]:
1. ohne eine Verpflichtung einzugehen; nicht bindend:
eine -e Auskunft.
2. kein besonderes Entgegenkommen zeigend; reserviert.

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ụn|ver|bind|lich [auch: - -'- -] <Adj.> [für älter unverbündlich]: 1. ohne eine Verpflichtung einzugehen; nicht bindend: eine -e Auskunft; darf ich Ihnen ganz u. (ohne dass Sie zu etwas gezwungen sind) unsere neuesten Modelle zeigen? 2. kein besonderes Entgegenkommen zeigend; reserviert: „Danke, es geht ihm gut“, antwortete Jan höflich, aber u. (Bieler, Mädchenkrieg 239).

Universal-Lexikon. 2012.

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