- unverbindlich
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un|ver|bind|lich ['ʊnfɛɐ̯bɪntlɪç] <Adj.>:1. keinerlei bindende Verpflichtung aufweisend:wir können Ihnen leider nur eine unverbindliche Auskunft geben; in diesem Geschäft kann man sich alles unverbindlich ansehen.2. ohne freundliches Entgegenkommen:er ist wegen seiner unverbindlichen Art nicht sehr beliebt; sie antwortete kurz und unverbindlich.* * *
ụn|ver|bind|lich 〈Adj.〉1. nicht verbindlich, nicht bindend2. nicht sehr freundlich, gerade noch höflich, aber nicht liebenswürdig, kurz angebunden● \unverbindliches Angebot A. ohne Kaufzwang; ihre \unverbindliche Art schafft ihr keine Freunde; ich möchte mir die Ware gern einmal \unverbindlich ansehen ohne mich zu verpflichten, sie zu kaufen; jmdm. \unverbindlich antworten; jmdn. \unverbindlich behandeln* * *
ụn|ver|bind|lich [auch: …'bɪnt… ] <Adj.> [für älter unverbündlich]:1. ohne eine Verpflichtung einzugehen; nicht bindend:eine -e Auskunft.2. kein besonderes Entgegenkommen zeigend; reserviert.* * *
ụn|ver|bind|lich [auch: - -'- -] <Adj.> [für älter unverbündlich]: 1. ohne eine Verpflichtung einzugehen; nicht bindend: eine -e Auskunft; darf ich Ihnen ganz u. (ohne dass Sie zu etwas gezwungen sind) unsere neuesten Modelle zeigen? 2. kein besonderes Entgegenkommen zeigend; reserviert: „Danke, es geht ihm gut“, antwortete Jan höflich, aber u. (Bieler, Mädchenkrieg 239).
Universal-Lexikon. 2012.